Geisteswissenschaft / Philosophie Freiheit - ! - ?

Anna842
Anna842
Mitglied

RE: Freiheit - ! - ?
geschrieben von Anna842
als Antwort auf Edita vom 11.04.2023, 12:01:14

Freiheit und Verantwortung gehören zusammen.
Niemand kann frei handeln, ohne die Verantwortung dafür zu tragen.
Das schließt sich aus.

Anna

Anna842
Anna842
Mitglied

RE: Freiheit - ! - ?
geschrieben von Anna842

Nun gut, eine Ausgangsfrage, die ich gestellt habe, war ja die, ob es
möglich ist, trotz starker äußerer Einschränkung der Freiheit, eine innere
zu haben.
Ich habe als Beispiel Ravensbrück gewählt.
Es gibt noch viel mehr solcher Beispiele.
Die Frage muss bejaht werden.
Und es ist dabei völlig egal, welche Motive dahinter stecken könnten.
Das mildert die Freiheit nicht ab. Das löst sie nicht auf. Sie steht für sich.
Biete mal der SS in einem Konzentrationslager die Stirn, und gehst
dabei das Risiko ein, auf der Stelle erschossen zu werden.
Wenn das alleine schon kein Beweis ist, dann weiß ich auch nicht.

Anna
 

Toccato
Toccato
Mitglied

RE: Freiheit - ! - ?
geschrieben von Toccato
als Antwort auf Anna842 vom 11.04.2023, 15:46:52
Freiheit und Verantwortung gehören zusammen.
Niemand kann frei handeln, ohne die Verantwortung dafür zu tragen.
Das schließt sich aus.

Anna
Viele verstehen unter Freiheit, sich von anderen nach Lust und Laune nehmen zu können, was sie nur wollen. Und diese wollen und haben auch oft die Freiheit, nicht zur Verantwortung gezogen zu werden  .... 

Beispiele gibt es viele : In Politik, Ideologien, Kirchen, Sport, Kriminalität, Wissenschaften ...
z.B. : Priester vergewaltigen Knaben, Mädchen, Frauen, Nonnen ...  Und die Kirche
beschützt (neu beschützte) sie vor Strafe und Wiedergutmachungsforderungen.

... Und diese sterben - und weg sind sie von der Erde  - und von der Möglichkeit der Wiedergutmachung.

Und nun ?  Was denkst du ? Gibt es das, was du da sagst ?

Gibt es die gerechte, ausgleichende Gerechtigkeit ?
Die Unrecht bestraft und erlittenes Unrecht belohnt ?
Die abwicht all jeder Träne, die Unrecht-Leidende vergossen haben ?

Und wenn Ja, was denkst du ?  Wie sieht diese ausgleichende Gerechtigkeit aus ?
 

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Anna842
Anna842
Mitglied

RE: Freiheit - ! - ?
geschrieben von Anna842
als Antwort auf Toccato vom 11.04.2023, 16:24:39

Es gibt keine ausgleichende Gerechtigkeit, lieber Toccato.
Für mich nicht, die als Folge elterlicher Gewalt, eine Schwerbehinderung
davon getragen habe und auch nicht für all die vielen anderen.

Das Böse ist in der Welt.

Rüdiger Safranski, ein Philosoph, meinte, dass Böse ist der Preis, den wir
für die Freiheit zahlen.

Und Immanuel Kant war der Auffassung, das der Mensch von Grund auf
böse ist, und wir genau deshalb eine Moral, Ethik und Gesetze brauchen,
damit wir eine kleine Chance haben, das Böse in Schach zu halten.
Würden wir Menschen in unserer Freiheit nur Gutes tun, bräuchten wir das
alles nicht.
Aber dennoch passiert all das Böse weiterhin. Im Großen wie im Kleinen.

Und es wird und wurde auch nicht immer überall gleich erkannt und sanktioniert.
Menschenopfer, Hexenverbrennungen, Steinigungen, Anwendung von Folter,
waren und sind es noch: "normal".

Das meine ich, wenn ich sage, dass dem menschlichen Handeln von Natur aus
keinerlei Grenzen gesetzt sind.
Menschen können unvorstellbare Grausamkeiten begehen.
Und die meisten Täter und Täterinnen kommen ungestraft davon
Und die meisten Täter und Täterinnen haben noch nicht einmal ein
Unrechtsbewusstsein. Oder noch schlimmer: Sie haben ein reines Gewissen.

Wie ich hier bereits mal geschrieben habe: Niemals tut man das Böse so gut, wie
mit einem reinen Gewissen.

Ich habe nie eine " Wiedergutmachung " erhalten.
Es galt das " Täterschutzgesetz ", so nenne ich es immer. Korrekt heißt es
" Verjährungsfrist ".
Und das perverse ist, je stärker du ein Kind beschädigst, desto eher kommst
du davon.
Denn wenn dieses Kind als Erwachsener irgendwann in der Lage sein sollte,
eine Anzeige zu erstatten, greift bereits die Verjährungsfrist.
Nur du selber, als Opfer, du hast keine " Verjährungsfrist ".

Anna

minerva
minerva
Mitglied

RE: Freiheit - ! - ?
geschrieben von minerva
als Antwort auf Anna842 vom 11.04.2023, 17:26:13

daß es so schnell verjährt müßte dringend geändert werden.

ansprüche auf entschädigungen verjähren nicht so schnell. aber das ist leider kaum bekannt. die annahme einer vorsätzlichen körperverletzung ist bei taten von erwachsenen gegen kinder immer gegeben bzw. kann ein guter anwalt durchsetzen:
Wann verjähren Ansprüche wegen Körperverletzung?
 
 
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt drei Jahre, was sich aus § 195 Absatz 1 BGB ergibt. Für eine vorsätzliche Körperverletzung gilt indes anderes: Hier beträgt die Frist zur Verjährung 30 Jahre.


https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=verj%C3%A4hrugsfrist+schwere+k%C3%B6rperverletzung

lg
minerva
Toccato
Toccato
Mitglied

RE: Freiheit - ! - ?
geschrieben von Toccato
als Antwort auf Anna842 vom 11.04.2023, 17:26:13

Hi Anna 

 - - - - - - - - - - Freiheit und Verantwortung gehören zusammen.
 - - - - - - - - - - Niemand kann frei handeln, ohne
 - - - - - - - - - -
die Verantwortung dafür zu tragen.

 - - - - - - - - - - Das schließt sich aus.
 - - - - - - - - - -
 - - - - - - - - - - Anna
 - - - - - - - - - - geschrieben von Anna842


 - - - - - Und nun ?  Was denkst du ? Gibt es das, was du da sagst ?
- - - - -
- - - - - Gibt es die gerechte, ausgleichende Gerechtigkeit ?
- - - - - Die Unrecht bestraft und erlittenes Unrecht belohnt ?
- - - - - Die abwicht all jeder Träne,
- - - - - die Unrecht-Leidende vergossen haben ?
- - - - -
- - - - - Und wenn Ja, was denkst du ?
- - - - -  Wie sieht diese ausgleichende Gerechtigkeit aus ?


Es gibt keine ausgleichende Gerechtigkeit, lieber Toccato.
Für mich nicht, die als Folge elterlicher Gewalt, eine Schwerbehinderung
davon getragen habe und auch nicht für all die vielen anderen.

 Erkennst du den Widerspruch, den du hier machst ?

Entweder :  Niemand kann frei handeln,
                  ohne 
die Verantwortung dafür zu tragen.


Oder :         Es gibt keine ausgleichende Gerechtigkeit,

Wenn jeder für das, was er tut, zur Verantwortung gezogen wird,
dann gibt es die ausgleichende Gerechtigkeit.

Ich habe nie eine " Wiedergutmachung " erhalten.
Es galt das " Täterschutzgesetz ", so nenne ich es immer.
Korrekt heißt es " Verjährungsfrist ".
 

Juristisch, in unserer Gesellschaft :  Ja, dem ist so.

Im Gesetz Mose ist dem nicht so.
Wer vergewaltigt, Wird vergewaltigt, resp. getötet.
Durch Steine auf ihn werfen.  Denn da können viele dabei mitmachen.
Dass Opfer soll und darf den ersten auf Stein den Täter werfen.
danach sollen alle anderen, die den Täter keinen, auch werfen. 
Begründung : "So sollst du das Böse aus deiner Mitte tun"

Vor allem die katholische Kirche sollte dies beherzigen und tun.

Auch sonst gibt es da bei Mose und Propheten Gebote,
welche da sehr nützlich und hilfreich sind :

   Löse die Schlingen der Bosheit !
   Öffne die Knoten der Gebundenen ! 
   Die gewalttätig behandelten entlasse als Freie
   Und beseitige jegliche Versklavung !

Offenbar hast du da niemanden getroffen, der dies ernst nahm, 
deine Gefangenheit erkannte ....  und dich befreite.

Und das perverse ist, je stärker du ein Kind beschädigst,
desto eher kommst du davon.
Denn wenn dieses Kind als Erwachsener irgendwann
in der Lage sein sollte, eine Anzeige zu erstatten, greift
bereits die Verjährungsfrist.
Nur du selber, als Opfer, du hast keine " Verjährungsfrist ".

Ja. Das ist so wie du sagst.

Wenn der/die/das Vergewaltigte, verwundete, mit nicht heilenden Wunden
beginnt, von seinem Leiden und seinen Wunden zu erzählen,
wird alles meistens noch weit schlimmer ... und brutaler. Und boshafter.
 
Der Weg aus dieser Gefangenschaft im Leiden ist schwer zu finden.
Bist du sicher, dass "die Philosophie" da irgend was nützliches dazu sagen kann ?
Ich bezweifle es ....  

Mose und die Propheten sind da weit Hilfreicher ....

Also ... es gibt da eine Weg heraus.  ...

Alles Gute wünscht
Toccato
 

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Toccato
Toccato
Mitglied

RE: Freiheit - ! - ?
geschrieben von Toccato
als Antwort auf minerva vom 11.04.2023, 17:46:10
Wann verjähren Ansprüche wegen Körperverletzung?
 
 
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt drei Jahre, was sich aus § 195 Absatz 1 BGB ergibt. Für eine vorsätzliche Körperverletzung gilt indes anderes: Hier beträgt die Frist zur Verjährung 30 Jahre.


https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=verj%C3%A4hrugsfrist+schwere+k%C3%B6rperverletzung
minerva

Zu kurz gegriffen

Ich selber, ich begann 50 Jahre später, davon zu reden.
Und alle Verwandten waren hoch entsetzt : Sowas sagt man nicht !

😄

Toccato
 
 
RE: Freiheit - ! - ?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Toccato vom 11.04.2023, 20:29:27
Im Gesetz Mose ist dem nicht so.
Wer vergewaltigt, Wird vergewaltigt, resp. getötet.
Durch Steine auf ihn werfen.  Denn da können viele dabei mitmachen.
Dass Opfer soll und darf den ersten auf Stein den Täter werfen.
danach sollen alle anderen, die den Täter keinen, auch werfen. 
Begründung : "So sollst du das Böse aus deiner Mitte tun"

Vor allem die katholische Kirche sollte dies beherzigen und tun.

Also ... es gibt da eine Weg heraus.  ...

Alles Gute wünscht
Toccato
 gekürzt zitiert
Bist du ernsthaft der Meinung, wir sollten diese Art von ausgleichender Gerechtigkeit praktizieren, @Toccato
oder wie soll ich diesen Teil deines Beitrags verstehen?

WurzelFluegel
Toccato
Toccato
Mitglied

RE: Freiheit - ! - ?
geschrieben von Toccato
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 11.04.2023, 20:51:23
Im Gesetz Mose ist dem nicht so.
Wer vergewaltigt, Wird vergewaltigt, resp. getötet.
Durch Steine auf ihn werfen.  Denn da können viele dabei mitmachen.
Dass Opfer soll und darf den ersten auf Stein den Täter werfen.
danach sollen alle anderen, die den Täter keinen, auch werfen. 
Begründung : "So sollst du das Böse aus deiner Mitte tun"
 gekürzt zitiert
Bist du ernsthaft der Meinung, wir sollten diese Art von ausgleichender Gerechtigkeit praktizieren ?

WurzelFluegel
Ja.
RE: Freiheit - ! - ?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Toccato vom 11.04.2023, 20:55:25

Ich bin entsetzt, das ist das Eine.
Gott sei Dank wurde bei uns die Todesstrafe abgeschafft!!!
Das deckt sich übrigens durchaus mit den Aussagen des neuen Testaments, wenn dir eine christliche Begründung wichtig ist.

Das andere ist, dass dieser Thread unter Wissenschaft und Philosophie eröffnet wurde und nicht im Bereich der Religion.
Es wäre mMn. abgebracht das zu beachten und ich bitte dich, dass zu berücksichtigen.

WurzelFluegel


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