Kurzzeitpflege Begriffserklärung

Kurzzeitpflege bezeichnet eine zeitlich begrenzte Pflege von pflegebedürftigen Menschen in einem Pflegeheim. Sie stellt so eine Entlastung für die pflegenden Angehörigen dar. Das Angebot der Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn eine pflegebedürftige Person für einen begrenzten Zeitraum einer vollstationären Pflege bedarf. Dieser Fall tritt beispielsweise unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt ein. Ebenso können pflegende Angehörige diese Leistung im Falle von Krankheit oder Urlaub in Anspruch nehmen. Bis zu acht Wochen gewährt die Pflegeversicherung die Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer stationären Einrichtung. Dieses Konzept dient der Entlastung der Angehörigen, zugleich können diese sicherstellen, dass der Pflegebedürftige in diesem Zeitraum eine qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung erhält. Das Pflegegeld wird den Pflegebedürftigen bis zu vier Wochen lang in halber Höhe weiter ausbezahlt. 


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