Rehabilitation Begriffserklärung

Der Begriff der Rehabilitation beschreibt sämtliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der physischen und psychischen Fähigkeiten nach einer Erkrankung, einem Trauma oder einer Operation. In Folge dessen soll eine Wiedereingliederung in das Sozial- und Arbeitsleben stattfinden. Man unterscheidet die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Ob eine Rehabilitation ambulant oder stationär durchgeführt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nach einer Krankheit oder Verletzung verfolgt die medizinische Rehabilitation das Ziel, den ursprünglichen gesundheitlichen Zustand des Betroffenen weitestgehend wiederherzustellen. Physio- und/oder Ergotherapie stellen hierbei hilfreiche Therapiemöglichkeiten dar. Sind Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen nicht mehr in der Lage, ihren ursprünglichen Beruf auszuführen, unterstützt sie die berufliche Rehabilitation durch Umschulungen, Weiterbildungen oder berufliche Trainingsmaßnahmen, um sie so wieder in das Erwerbsleben zu integrieren. Soziale Rehabilitationsmaßnahmen sind Leistungen, die dem Betroffenen ein Leben in der Gemeinschaft ermöglichen und eine drohende Pflegebedürftigkeit verhindern. Dazu zählen Wohnungshilfe, betreutes Wohnen, Haushaltshilfen, Tagesstätten, aber auch heilpädagogische Leistungen und weitere Therapiemaßnahmen.  Die Träger eine Reha sind – je nach Art der Verletzung oder Einschränkung – unterschiedlich: So können sowohl die Krankenkassen, Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit zuständig sein. 

Gerade bei älteren Menschen ist nach einer schweren Erkrankung oder einem größeren operativen Eingriff eine Wiederherstellung des vorherigen Zustandes nicht nur sinnvoll, sondern auch wichtig, um möglichst lange die Selbstständigkeit und Lebensqualität der betroffenen Person zu erhalten. Von diesen Faktoren hängt nämlich nicht nur das direkte persönliche Wohl der Person ab, sondern auch seine Fähigkeit, am sozialen Leben teilzuhaben. Generell ergibt sich die Notwendigkeit einer Rehamaßnahme im Alter aus den für ältere Menschen typischen Krankheiten oder Schädigungen wie zum Beispiel nach einem Schlaganfall, um die motorischen Fähigkeiten der betroffenen Person wiederherzustellen oder Krebserkrankungen mit eventueller Chemotherapie.

Grundsätzlich ist eine stationäre Rehamaßnahme erst dann zulässig, wenn eine ambulante Reha nicht mehr ausreicht. Rehakliniken bieten jedoch ein ebenso vielfältiges Angebot an wie ambulante Einrichtungen und Praxen. Hierbei liegt der Fokus auf verschiedensten therapeutischen Maßnahmen, die je nach zugrunde liegender Erkrankungen unterschiedlich ausfallen. Selbst für besonders drastische Fälle wie zum Beispiel den Umgang mit einer Prothese gibt es Angebote.

Eine Rehamaßnahme dauert im Schnitt drei Wochen oder auch länger. Der Anspruch auf Rehamaßnahmen kann in der Regel im Abstand von vier Jahren gestellt werden, aus gesundheitlichen Gründen bzw. medizinischer Notwendigkeit aber auch in einem kürzeren Abstand. Bei Erwerbstätigen ist für gewöhnlich die Rentenversicherung für die Finanzierung einer Reha zuständig, wobei im Falle einer stationären Rehabilitation pro Tag 10 Euro eigene Zuzahlung hinzukommen. Bei Rentnern dagegen ist die Krankenkasse für die Rehabilitation zuständig. Die Kosten einer Reha können, sofern ein Amtsarzt attestiert, dass sie unbedingt notwendig ist, von der Steuer abgesetzt werden.

 


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