Pflegezeit Begriffserklärung

Die Pflegezeit ermöglicht es Arbeitnehmern, sich für eine begrenzte Zeitdauer teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen, um Angehörige zu pflegen und die weitere Versorgung zu organisieren, ohne dadurch den Arbeitsplatz zu gefährden. Auf ihr Gehalt müssen sie in dieser Zeit verzichten. In dieser Situation haben sie aber Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten können eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten einfordern.  Die Inanspruchnahme ist dem Arbeitgeber spätestens zehn Tage vor Beginn der Pflegezeit schriftlich mitzuteilen. Reichen sechs Monate Pflegezeit nicht aus, kann eine Familienpflegezeit in Betracht gezogen werden. 24 Monate lang ist es pflegenden Angehörigen möglich Teilzeit arbeiten, um so Beruf und Pflege miteinander zu vereinen.


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