MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) Begriffserklärung

Der MDK übernimmt Beratungs- und Begutachtungstätigkeiten im Bereich Pflege und Medizin für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Zu seinen Aufgaben zählt die Beratung der Kranken- und Pflegekassen in grundsätzlichen medizinischen und pflegerischen Angelegenheiten. Zudem erstellt er im Auftrag der Krankenkassen Einzelfallgutachten von Privatpersonen auf unterschiedlichen Grundlagen. Dies betrifft beispielsweise die Frage nach Arbeitsunfähigkeit oder die Beurteilung von Form und Grad der Pflegebedürftigkeit. Ebenso beurteilt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsmaßnahmen. In den Zuständigkeitsbereich des MDK fällt weiterhin die Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen. Dabei berät und unterstützt der MDK die Pflegeeinrichtungen mit dem Ziel, Qualitätsmängeln vorzubeugen sowie die Entwicklung der Pflegequalität zu fördern.


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